Der Antrag auf Einrichtung eines CD-Labors wird von der Wissenschafterin / dem Wissenschafter in Abstimmung mit dem Unternehmenspartner verfasst und im Generalsekretariat der CDG eingereicht. Dabei vertritt die Laborleitung die jeweilige Universität oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung.
CD-Labors können sowohl an inländischen als auch an ausländischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingerichtet werden. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen müssen dabei ein wissenschaftliches Umfeld bieten, das mit jenem von Universitäten vergleichbar ist. Wirtschaftliche Kooperationspartner können österreichische und unter gewissen Bedingungen auch ausländische Unternehmen sein.
Ergänzend zu diesem Kernmodell besteht die Möglichkeit, Teilbereiche der wissenschaftlichen Tätigkeit eines CD-Labors an einer anderen Universität oder Forschungseinrichtung durchzuführen. Zu diesem Zweck werden dort Module eingerichtet. Je nach Standort kann es sich um ein österreichisches oder internationales Modul handeln.